Frequently Asked Questions - Infos zum KAT-Zug 5

Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum KAT-Zug 5 zum Nachlesen: 

Was ist der KAT-Zug 5?

In Kärnten gibt es gesetzeskonform fünf KAT-Züge, die sich aus den in den Feuerwehren der jeweiligen Bezirke zur Verfügung stehenden Mannschaften, Einsatzfahrzeugen und Geräten zusammensetzen.

Je nach Schadenslage besteht ein KAT-Zug aus 60 bis 80 Einsatzkräften und zehn bis 15 Fahrzeugen. Um die Schadensereignisse auch bewältigen zu können werden die Kameradinnen und Kameraden der KAT-Züge regelmäßig geschult. Der Schwerpunkt der Ausbildung und der Übungen liegt in der Bewältigung von Naturkatastrophen (Murenabgänge, Hochwasser, Sturmschäden, etc.), Waldbränden, Hochwasserereignissen, sowie das Retten und Bergen von Personen nach einem Erdbeben.


Wie ist der KAT-Zug 5 aufgestellt?

Der KAT-Zug 5 untersteht dem KAT-Zug-Kommando, das sich aus HBI Rene Inkret (FF Reideben) und HBI Michell Jamer (FF St. Michael o. B.) zusammensetzt. Der KAT-Stab unterstützt die Führung des KAT-Zuges fachlich als Stabstelle.  

Ein KAT-Zug 5 setzt sich allgemein aus folgenden Elementen zusammen:
▶ Führungselement
▶ Logistik- und Versorgungselement
▶ Basiselement (abhängig vom Einsatzszenario)


Wie kann ich Mitglied werden?

Die Anmeldung der Mitglieder zum KAT-Zug 5 erfolgt ausschließlich mittels Stammdatenblatt durch den zuständigen Ortsfeuerwehrkommandanten an   

Durch diese Vorgehensweise wird eine geregelte Abarbeitung der Neuaufnahmen gewährleistet. Anderwärtige Anmeldeversuche via WhatsApp, fernmündlich, SMS, etc. können keine Berücksichtigung finden.  


Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Der KAT-Zug 5 setzt sich aus aktiven Feuerwehrmitgliedern zusammen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Fokus liegt dabei auch besonders auf Spezialausbildungen, so sind etwa Kamerad*innen mit MRAS- oder Maschinisten-Ausbildung von besonderem Interesse für den KAT-Dienst. 


Wie erfolgt die Alarmierung?

Die Alarmierung eines KAT-Zuges durch die LAWZ erfolgt ausschließlich über Auftrag des LFK in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Unterausschusses „Katastrophenhilfsdienst“. Dem LFK obliegt auch die Auswahl des jeweils zu alarmierenden KAT-Zuges.

Die Alarmierung gliedert sich in einen VORANKÜNDIGUNGSALRM und einen ALARM.

VORANKÜNDIGUNGSALARM: 
Dabei erhalten alle Mitglieder des jeweiligen KAT-Zuges mittels BLAULICHT-SMS Vorinformationen zu einem geplanten oder möglichen KAT-Einsatz. Die Informationen zum Einsatz werden entsprechend auf der Hompage des KAT-Zug 5 bereitgestellt. Eine Rückmeldung der Mitglieder hat ausschließlich über die entsprechenden Formulare (Microsoft Forms) zu erfolgen. ACHTUNG: Eine Antwort auf die BLAULICHT-SMS mit "JA" oder "NEIN" ist nicht ausreichend.  

ALARM:    
Die Mitglieder des KAT-Zuges 5 erhalten die Alarmierung des KAT-Zuges via BLAULICHT-SMS gemeinsam mit Zusatzinformationen zum KAT-Einsatz. Diese Alarmierung ist jedoch nur für jene Mitglieder gültig, die sich bereits im Rahmen des Vorankündigungsalarms zum Einsatz gemeldet haben. Eine entsprechende positive Rückmeldung ("JA" / BLAULICHTSMS) im Rahmen der Alarmierung kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. 


Was muss ich im Einsatzfall beachten?

Jeder KAT-Einsatz ist individuell. Die Kommandogruppe stellt alle relevanten Informationen zeitgerecht auf der Homepage oder im Intranet des KAT-Zug 5 bereit. Der Link zu diesen Informationen wird entweder bereits mit dem Vorankündigungsalarm oder spätestens mit dem Alarm an die Mitglieder verteilt. 

Zum Einsatz dürfen nur Mitglieder einrücken, welche ihre Teilnahmen im Zuge des Vorankündigungsalarmes über das entsprechende Formular angemeldet haben. 


Wie gebe ich Kontaktänderungen bekannt?

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Kontaktdaten sowohl der eigenen Feuerwehr, als auch dem KAT-Zug 5 bekanntzugeben. Sofern sich die Alarmierungsnummer des Mitgliedes ändert, muss diese auch in der Datenbank des KAT-Zug 5 angepasst werden, da andernfalls keine Alarmierung des Mitgliedes mehr möglich wäre. 

Kontaktänderungen müssen entweder durch den zuständigen Ortsfeuerwehrkommandanten oder durch das jeweilige Mitglied selbst unter  bekanntgegeben werden.  

Durch diese Vorgehensweise wird eine geregelte Abarbeitung der Kontaktänderungen gewährleistet. Anderwärtige Bekanntgaben via WhatsApp, fernmündlich, SMS, etc. können keine Berücksichtigung finden.